Externer Brandschutzbeauftragter für Unternehmen
Der oder die Brandschutzbeauftragte ist im laufenden Betrieb die zentrale Ansprechperson für alle Fragen des organisatorischen Brandschutzes. Wir übernehmen diese Aufgabe als externe Brandschutzbeauftragte oder unterstützen Ihre internen Beauftragten – fachlich fundiert, nachvollziehbar und an Ihren betrieblichen Abläufen ausgerichtet.
Wann wird ein Brandschutzbeauftragter benötigt?
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann sich aus mehreren Quellen ergeben: aus dem Brandschutzkonzept, aus Sonderbauverordnungen, aus Auflagen der Bauaufsicht, aus Anforderungen des Versicherers oder aus einer eigenen Risikobewertung des Unternehmens. Die DGUV Information 205-003 beschreibt Aufgaben, Stellung und Qualifikation und ist heute die maßgebliche Grundlage für die Bestellung in vielen Betrieben. Typische Anlässe sind Inbetriebnahmen, Erweiterungen, Nutzungsänderungen oder Auflagen aus einer Begehung. Auch ohne formale Pflicht entscheiden sich viele Betreiber bewusst für eine Bestellung, um Verantwortlichkeiten klar zu regeln und den organisatorischen Brandschutz im Tagesgeschäft verlässlich zu verankern.
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Die Aufgaben sind in der DGUV Information 205-003 in Grundzügen beschrieben. Im konkreten Betrieb werden sie in einer schriftlichen Bestellung präzisiert und an die Risikosituation angepasst.
- Beratung der Unternehmensleitung und der Führungskräfte
- Regelmäßige Begehungen und Begleitung von Prüfungen
- Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung (Teile A, B und C)
- Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen mit Bezug zum Brandschutz
- Unterweisungen, Schulungen und Räumungsübungen
- Dokumentation von Mängeln, Maßnahmen und Wiedervorlagen
Externer Brandschutzbeauftragter – wann sinnvoll?
Viele Unternehmen verfügen nicht über die Kapazität, eine Vollzeitstelle für den organisatorischen Brandschutz vorzuhalten. Als externer Brandschutzbeauftragter übernehmen wir die Funktion mit definiertem Stundenkontingent, festen Begehungsrhythmen und klar dokumentierten Verantwortlichkeiten. Sie erhalten eine fachkundige Vertretung, ohne eigenes Personal aufbauen oder dauerhaft fortbilden zu müssen.
Für wen geeignet?
- Industrie- und Gewerbebetriebe ohne eigenen Brandschutzbeauftragten
- Wohnungsbaugesellschaften und Verwaltungen größerer Liegenschaften
- Pflegeeinrichtungen, Hotels und Beherbergungsbetriebe
- Kommunale Liegenschaften, Schulen und öffentliche Gebäude
Was unterscheidet uns?
Wir kombinieren die Funktion des Brandschutzbeauftragten mit der ingenieurtechnischen Expertise unseres Büros. Bei baulichen oder anlagentechnischen Fragen können wir Sachverhalte selbst einordnen, ohne externe Stellen einzubinden – das beschleunigt Entscheidungen und reduziert Schnittstellen.
Unterstützung interner Brandschutzbeauftragter
Wenn Sie bereits eine eigene Brandschutzorganisation aufgebaut haben, unterstützen wir Ihre internen Beauftragten gezielt: bei der Einarbeitung in neue Aufgaben, bei der Bearbeitung komplexer Fragestellungen, bei Begehungen mit Behörden, bei Audits oder als zweite fachliche Meinung zu konkreten Problemstellungen. So bleibt Ihre eigene Organisation handlungsfähig und kann auf vertieftes Fachwissen zurückgreifen, wenn es benötigt wird.
Brandschutzordnung – Teile A, B und C
Eine aktuelle Brandschutzordnung ist Voraussetzung für eine funktionierende betriebliche Brandschutzorganisation. Wir erstellen die Teile nach DIN 14096 und passen sie an die Gegebenheiten Ihres Objekts an.
- Teil A – Aushang für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten
- Teil B – Regelungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
- Teil C – Regelungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Schulungen und Unterweisungen
Mitarbeitende müssen regelmäßig im Brandschutz unterwiesen werden. Wir führen Unterweisungen, Schulungen von Brandschutzhelfern (gemäß ASR A2.2) und Räumungsübungen praxisnah durch und dokumentieren die Inhalte revisionssicher. Auf Wunsch entwickeln wir Schulungsformate, die auf Ihre Branche, Schichtmodelle und Risikosituation abgestimmt sind.
Ablauf der Zusammenarbeit
Nach einem ersten Gespräch sichten wir die vorhandene Brandschutzdokumentation, klären den Aufgabenumfang und vereinbaren Begehungsrhythmen, Berichtsformate und Ansprechpartner. Anschließend nehmen wir die Tätigkeit auf, dokumentieren Begehungen und Maßnahmen und stimmen uns regelmäßig mit Ihrer Unternehmensleitung ab. Bei Bedarf sind wir auch außerhalb der Regeltermine erreichbar – etwa bei behördlichen Auflagen, Schadensereignissen oder kurzfristigen Fragen.
Regionale und überregionale Betreuung
Von Peiting im Pfaffenwinkel und Reutlingen aus betreuen wir Unternehmen in Bayern, Baden-Württemberg und im gesamten süddeutschen Raum. Nach Abstimmung übernehmen wir Mandate auch deutschlandweit sowie in Österreich und der Schweiz. So erhalten Betreiber mit mehreren Standorten eine einheitliche fachliche Linie über Ländergrenzen hinweg.
Verwandte Leistungen
Die Funktion als Brandschutzbeauftragter knüpft häufig an andere Leistungen unseres Büros an:
Häufige Fragen
Wer darf als Brandschutzbeauftragter bestellt werden?
Die Qualifikation richtet sich nach DGUV Information 205-003. Voraussetzung sind eine geeignete Grundqualifikation, eine anerkannte Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sowie regelmäßige Fortbildungen. Unsere Beauftragten erfüllen diese Anforderungen und verfügen zusätzlich über ingenieurtechnische Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz.
Wie häufig finden Begehungen statt?
Begehungsrhythmen werden in der Bestellung festgelegt und richten sich nach Nutzung, Risiko und behördlichen Vorgaben. In vielen Betrieben sind quartalsweise oder halbjährliche Begehungen üblich, in besonders kritischen Bereichen auch häufiger.
Übernimmt der Brandschutzbeauftragte die Verantwortung des Unternehmers?
Nein. Die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz verbleibt grundsätzlich beim Unternehmer beziehungsweise bei der Unternehmensleitung. Der Brandschutzbeauftragte berät, dokumentiert und unterstützt, ersetzt aber nicht die Pflichten der Verantwortlichen.
Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?
Die Kosten richten sich nach Größe, Nutzung und Risiko des Objekts sowie nach dem vereinbarten Stundenkontingent. Wir kalkulieren transparent auf Basis eines geschätzten Jahresaufwands und stimmen den Umfang vor Beauftragung schriftlich ab.
Können Sie mehrere Standorte einheitlich betreuen?
Ja. Bei Unternehmen mit mehreren Liegenschaften übernehmen wir die Beauftragtenfunktion standortübergreifend und stellen eine einheitliche Dokumentation und Bewertungslogik sicher – auch bei Standorten in unterschiedlichen Bundesländern oder im benachbarten Ausland.
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