Brandschutznachweise
Der Brandschutznachweis ist der bauaufsichtlich geforderte Nachweis, dass Ihr Bauvorhaben die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes erfüllt. Wir erstellen Nachweise klar gegliedert, prüffähig und auf Ihr Genehmigungsverfahren abgestimmt.
Was ist ein Brandschutznachweis?
Der Brandschutznachweis ist ein verpflichtender Bestandteil der Bauvorlagen. Er weist gegenüber der Bauaufsicht nach, dass ein Bauvorhaben die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung und der ergänzenden Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz erfüllt. Je nach Bundesland und Gebäudeklasse wird er von Nachweisberechtigten erstellt und in vielen Fällen zusätzlich durch Prüfsachverständige geprüft. Im Unterschied zum vollumfänglichen Brandschutzkonzept beschränkt sich der Brandschutznachweis im Kern auf die normativ vorgegebenen Anforderungen an den baulichen und – soweit relevant – anlagentechnischen Brandschutz.
Wann ist ein Brandschutznachweis erforderlich?
Ein Brandschutznachweis ist grundsätzlich für jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben Teil der Bauvorlagen. Während bei Wohngebäuden niedriger Gebäudeklassen oft eine vereinfachte Form genügt, ist bei Gewerbe-, Industrie- und Sonderbauten in der Regel ein detaillierter Nachweis oder ein vollumfängliches Brandschutzkonzept erforderlich. Auch bei Nutzungsänderungen, Umbauten und Erweiterungen ist ein Nachweis zu führen, sobald sich brandschutzrelevante Bedingungen ändern – etwa Personenzahl, Brandlast, Geschossigkeit oder Flucht- und Rettungswegeführung.
Für welche Gebäude wird ein Nachweis erstellt?
Brandschutznachweise begleiten Bauvorhaben aller Größenordnungen – von Wohngebäuden über Bürogebäude und Gewerbeobjekte bis zu Industriebauten, Hallen, kleineren Versammlungsstätten und Bauvorhaben im Bestand. Je nach Einstufung als Sonderbau wechselt der Nachweis fließend in ein vollständiges Brandschutzkonzept.
Inhalte eines Brandschutznachweises
Wir bereiten den Nachweis klar gegliedert auf, damit Bauaufsicht und Prüfsachverständige zügig zu einer fachlichen Bewertung kommen.
- Einstufung des Gebäudes nach Gebäudeklasse und Sonderbaurecht
- Beschreibung der Nutzung und der maßgeblichen Personenzahlen
- Bauliche Anforderungen an Wände, Decken, Stützen und Bekleidungen
- Rettungswege, Flure, Treppenhäuser und Ausgänge
- Anforderungen an Brand- und Rauchschutztüren
- Anlagentechnische Anforderungen, soweit relevant
Plangrundlagen und Kennzeichnung
Wir bereiten Grundrisse, Schnitte und ggf. Ansichten mit brandschutztechnischer Kennzeichnung auf – einschließlich Brandabschnitten, Feuerwiderstandsklassen, Türklassen sowie Flucht- und Rettungswegen.
Begründungen und Abweichungen
Notwendige Abweichungen vom Standard begründen wir in einer eigenen Stellungnahme nachvollziehbar – einschließlich Kompensationsmaßnahmen, die das geforderte Schutzniveau auf anderem Weg sicherstellen.
Für wen erstellen wir Brandschutznachweise?
Wir arbeiten für Bauherren, Architekten, Planungsbüros, Bauträger, Unternehmen, Kommunen und private Eigentümer. Häufig werden wir als Brandschutzplaner vom Architekturbüro hinzugezogen, um die Bauvorlagen brandschutztechnisch zu vervollständigen. Genauso übernehmen wir den Nachweis direkt für den Bauherrn, wenn keine Brandschutzplanung im Generalplaner-Team enthalten ist.
Ablauf der Zusammenarbeit
Wir sichten die uns überlassenen Planunterlagen, ordnen das Vorhaben baurechtlich ein und klären offene Punkte direkt mit Architektur und Bauherrn. Anschließend erstellen wir den Brandschutznachweis als prüffähiges Dokument einschließlich der erforderlichen Plangrundlagen mit brandschutztechnischer Kennzeichnung. Nach Einreichung begleiten wir das Verfahren bei Bedarf weiter, bearbeiten Rückfragen der Bauaufsicht oder des Prüfsachverständigen und stehen für ergänzende Stellungnahmen zur Verfügung.
Welche Unterlagen sind hilfreich?
- Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten (idealerweise als CAD oder PDF)
- Aktuelle Nutzungsbeschreibung und ggf. Personenzahlen
- Informationen zu besonderen Anlagen oder Stoffen
- Bei Bestand: vorhandene Brandschutzunterlagen und Genehmigungen
Ihr Nutzen
Ein klar gegliederter, prüffähiger Brandschutznachweis kann Bearbeitungszeiten unterstützen und Rückfragen reduzieren. Sie erhalten ein nachvollziehbares Dokument, das nicht nur die Genehmigung absichert, sondern auch in der späteren Ausführung und Abnahme als verbindliche Grundlage dient.
Brandschutznachweise für Bauvorhaben in Peiting, Reutlingen und darüber hinaus
Unsere Standorte in Peiting und Reutlingen ermöglichen eine gute Betreuung von Projekten in Bayern und Baden-Württemberg. Darüber hinaus unterstützen wir Bauvorhaben deutschlandweit sowie in Österreich und der Schweiz – insbesondere bei Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen und Bestandsobjekten.
Verwandte Leistungen
Häufig kombinieren wir den Brandschutznachweis mit weiteren Leistungen:

Häufige Fragen
Wer darf einen Brandschutznachweis erstellen?
Je nach Bundesland und Gebäudeklasse erstellen den Nachweis Personen mit entsprechender Qualifikation – Nachweisberechtigte für den vorbeugenden Brandschutz, Prüfsachverständige oder Ingenieure mit nachgewiesener Fachkunde. Wir verfügen über die erforderliche Qualifikation und langjährige Erfahrung.
Muss jeder Bauantrag einen Brandschutznachweis enthalten?
Grundsätzlich ja. Umfang und Form richten sich nach Gebäudeklasse, Nutzung und landesrechtlichen Vorgaben. Bei einfachen Wohnbauten kann er knapper ausfallen als bei Gewerbe- oder Sonderbauten.
Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept – was ist richtig?
Bei einfacheren Vorhaben reicht ein Nachweis aus. Sobald Sonderbauten, Abweichungen oder komplexere anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen ins Spiel kommen, ist ein vollumfängliches Brandschutzkonzept sinnvoller und in vielen Fällen auch gefordert.
Was passiert nach der Einreichung des Nachweises?
Die Bauaufsicht bzw. der Prüfsachverständige prüft den Nachweis und stellt ggf. Rückfragen. Wir bearbeiten Rückfragen, ergänzen Unterlagen und stimmen Anpassungen direkt mit den prüfenden Stellen ab.
Lässt sich der Nachweis später noch ändern?
Ja. Bei Planänderungen während der Bauausführung passen wir den Nachweis an. Wesentliche Änderungen sind der Bauaufsicht anzuzeigen und durch eine Fortschreibung zu dokumentieren.
Brandschutznachweise – jetzt unverbindlich anfragen
Wir besprechen Ihr Vorhaben persönlich und finden eine passende, wirtschaftliche Lösung.
