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Brandverhütungsschau / Feuerbeschau

Die Brandverhütungsschau – umgangssprachlich Feuerbeschau – ist je nach Bundesland landesrechtlich geregelt und ein wichtiges Instrument der Gefahrenabwehr. Wir begleiten sie fachkundig, dokumentieren nachvollziehbar und unterstützen Gemeinden, Behörden, Eigentümer und Betreiber bei Vorbereitung und Nachbearbeitung.

Was ist eine Brandverhütungsschau?

Die Brandverhütungsschau ist eine wiederkehrende Überprüfung baulicher Anlagen auf brandschutztechnische Mängel. Sie wird in den Bundesländern unterschiedlich bezeichnet – in Bayern beispielsweise als Feuerbeschau – und ist in landesrechtlichen Vorschriften geregelt, etwa in den Feuerwehr- oder Brandschutzgesetzen der Länder. Ziel ist es, Gefahren für Personen, Sachwerte und die öffentliche Sicherheit frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung anzustoßen. Betroffen sind in der Regel Sonderbauten, bestimmte gewerbliche und öffentliche Nutzungen sowie weitere Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Die genauen Schauobjekte und Intervalle ergeben sich aus dem jeweiligen Landesrecht und ergänzenden Verwaltungsvorschriften.

Typische Schauobjekte

  • Versammlungsstätten, Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe
  • Verkaufsstätten und Einkaufszentren
  • Schulen, Kindergärten und Hochschuleinrichtungen
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • Industrie- und Gewerbeobjekte mit erhöhter Brandlast
  • Hochhäuser und besondere Sonderbauten

Unsere Rolle

Die Anordnung und Durchführung der Brandverhütungsschau liegt grundsätzlich bei den dafür zuständigen Stellen (z. B. Bauaufsicht, Kreisverwaltungs- oder Ordnungsbehörde, beauftragte Fachstellen). Wir unterstützen alle Beteiligten je nach Auftraggeber:

Für Gemeinden und Behörden

Wir unterstützen die zuständigen Stellen fachlich bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Brandverhütungsschau. Das umfasst die Sichtung vorhandener Unterlagen, die fachkundige Begehung des Objekts, die Bewertung gegen die einschlägigen Vorschriften und die Erstellung eines nachvollziehbaren Mängelberichts.

Für Eigentümer und Betreiber

Wir bereiten Objekte auf bevorstehende Brandverhütungsschauen vor, begleiten den Schautermin auf Betreiberseite und unterstützen bei der Bearbeitung festgestellter Mängel – von der Priorisierung über die Maßnahmenplanung bis zur Begleitung der Umsetzung.

Ablauf einer Brandverhütungsschau

Die Schau erfolgt nach einem strukturierten Vorgehen, das wir an die Eigenheiten des Objekts und die landesrechtlichen Vorgaben anpassen.

  • Sichtung vorhandener Unterlagen (Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Pläne)
  • Begehung der baulichen Anlage mit Schwerpunkt auf brandschutzrelevante Bereiche
  • Bewertung gegen Bauordnung, Sonderbauverordnungen und anerkannte Regeln der Technik
  • Dokumentation festgestellter Mängel mit klarer Maßnahmenempfehlung
  • Festlegung von Prioritäten, Fristen und Nachschauen
  • Beratung der zuständigen Stelle bzw. des Betreibers zur Umsetzung

Typische Mängelbilder

In der Praxis treten bei Brandverhütungsschauen wiederkehrende Mängelbilder auf. Wir bewerten sie sachlich und priorisieren nach Gefährdungsrelevanz.

  • Nicht ordnungsgemäße Brandabschottungen in Wänden und Decken
  • Unzulässige Lagerungen in Flucht- und Rettungswegen
  • Defekte oder fehlende Selbstschließeinrichtungen an Feuerschutzabschlüssen
  • Veraltete oder fehlende Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne
  • Fehlende Wartungs- und Prüfnachweise für brandschutztechnische Anlagen
  • Organisatorische Defizite, etwa bei Brandschutzordnung und Unterweisung

Vorbereitung auf eine angekündigte Schau

Eine gute Vorbereitung erleichtert die Brandverhütungsschau erheblich – auf Betreiberseite wie auf Behördenseite. Wir prüfen vorab die brandschutztechnische Dokumentation, identifizieren erkennbare Mängel und schlagen Maßnahmen vor, die noch vor dem Schautermin umgesetzt werden können. So können Rückfragen, Nachbesserungen und Folgekosten häufig reduziert oder besser planbar gemacht werden.

Ihr Nutzen

Eine fachlich begleitete Brandverhütungsschau schafft fachliche Orientierung, nachvollziehbare Dokumentation und eine klare Grundlage für die weitere Maßnahmenplanung. Für Gemeinden und Behörden bedeutet das eine verlässliche fachliche Grundlage; für Eigentümer und Betreiber Planungssicherheit und ein wirksames Mittel, um Brandrisiken im Bestand systematisch zu reduzieren.

Regionale und überregionale Tätigkeit

Von Peiting im Pfaffenwinkel und Reutlingen aus betreuen wir Projekte in Bayern, Baden-Württemberg und im süddeutschen Raum. Nach Abstimmung übernehmen wir Aufgaben auch deutschlandweit – jeweils unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. In Österreich und der Schweiz beraten wir analog zu vergleichbaren Verfahren der Gefahrenabwehr.

Verwandte Leistungen

An eine Brandverhütungsschau schließen häufig weitere Leistungen an:

Häufige Fragen

Wer ordnet eine Brandverhütungsschau an?

Die Anordnung erfolgt durch die jeweils landesrechtlich zuständige Stelle – häufig Bauaufsichts-, Kreisverwaltungs- oder Ordnungsbehörden, teilweise unter Mitwirkung der Feuerwehr. Wir unterstützen sowohl diese Stellen als auch Eigentümer und Betreiber bei der Vorbereitung und Durchführung.

In welchen Abständen findet die Schau statt?

Die Intervalle ergeben sich aus den landesrechtlichen Vorschriften und der Risikobewertung des Objekts. Üblich sind mehrjährige Rhythmen, bei besonders kritischen Nutzungen auch kürzere Abstände.

Welche Folgen haben festgestellte Mängel?

Festgestellte Mängel werden mit Fristen zur Beseitigung dokumentiert. Bei erheblichen Gefährdungen können auch sofort wirksame Maßnahmen angeordnet werden – bis hin zu Nutzungseinschränkungen. Eine fachlich fundierte Begleitung hilft, Maßnahmen wirtschaftlich und rechtssicher umzusetzen.

Können Sie auch nach einer bereits erfolgten Schau unterstützen?

Ja. Wir prüfen vorhandene Mängelberichte, ordnen Maßnahmen fachlich ein, priorisieren nach Gefährdungsrelevanz und unterstützen bei der Umsetzung – einschließlich der Kommunikation mit der zuständigen Stelle.

Worin unterscheiden sich Brandverhütungsschau und Brandschutzbegehung?

Die Brandverhütungsschau ist ein hoheitliches Instrument auf Grundlage landesrechtlicher Vorschriften. Eine interne Brandschutzbegehung – etwa durch den Brandschutzbeauftragten – ist organisatorisch und nicht behördlich angeordnet. Beide ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.

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