Alle Leistungen
Leistung

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne zeigen Beschäftigten, Besuchern und Einsatzkräften im Ernstfall den schnellsten Weg ins Freie. Wir erstellen Pläne nach DIN ISO 23601, die nicht nur normkonform sind, sondern auch im Alltag verstanden werden – mit klarer Symbolik, lesbarem Maßstab und an die tatsächliche Gebäudesituation angepasst.

Wann sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht?

Die Pflicht zur Erstellung ergibt sich aus mehreren Vorschriften, die ineinandergreifen. Maßgeblich sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel ASR A1.3, einschlägige Sonderbauverordnungen sowie das Brandschutzkonzept des jeweiligen Objekts. Auch Auflagen aus Brandverhütungsschauen, Brandschutzbegehungen oder Vorgaben des Versicherers können eine Pflicht begründen.

  • Arbeitsstätten mit erhöhter Brand- oder Personengefährdung
  • Versammlungsstätten, Hotels und Beherbergungsbetriebe
  • Schulen, Kindergärten, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
  • Industrie- und Gewerbeobjekte mit erhöhter Personenfrequenz
  • Sonderbauten mit Auflagen aus dem Brandschutzkonzept

Inhalte und Anforderungen nach DIN ISO 23601

Die DIN ISO 23601 regelt Aufbau, Symbolik, Maßstab und Inhalte der Pläne. Ziel ist eine einheitliche, schnell verständliche Darstellung, die auch ortsunkundige Personen im Notfall sicher leiten kann.

Pflichtbestandteile

  • Übersichtlicher Grundriss des jeweiligen Geschosses
  • Standort des Betrachters (Sie befinden sich hier)
  • Flucht- und Rettungswege bis ins Freie oder in sichere Bereiche
  • Sammelstelle außerhalb des Gebäudes
  • Standorte von Feuerlöschern, Brandmeldern und Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Verhaltensregeln bei Brand und Unfall

Gestalterische Anforderungen

Pläne müssen lesbar sein – auch unter Stress. Wir achten auf Maßstab (in der Regel mindestens 1:250 bei Aushangformat A3), eindeutige Farbgebung gemäß ISO 7010 und eine klare Hierarchie zwischen Hauptweg, Nebenweg und Sicherheitseinrichtungen.

Unser Leistungsumfang

Wir übernehmen die Erstellung in jeder Tiefe – vom reinen Plansatz auf Grundlage vorhandener Unterlagen bis zur vollständigen Aufnahme vor Ort. Auch laufende Aktualisierungen nach Umbauten oder Nutzungsänderungen begleiten wir.

  • Aufmaß vor Ort oder Übernahme bestehender CAD-Daten
  • Erstellung der Pläne nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3
  • Druckfertige Aushänge in A3, A2 oder objektspezifischen Sondergrößen
  • Aktualisierung bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder Mängelbescheiden
  • Optional: Feuerwehrlaufkarten, Geschossübersichten, Sammelstellenpläne
Brandschutzingenieur erstellt einen Flucht- und Rettungsplan am Doppelmonitor-Arbeitsplatz

Ablauf der Zusammenarbeit

Nach einer ersten Klärung sichten wir vorhandene Pläne und Brandschutzunterlagen. Wo Bestandspläne fehlen oder nicht aktuell sind, nehmen wir das Gebäude auf. Wir erstellen einen Entwurf, stimmen ihn mit Ihnen ab und liefern die Pläne anschließend druckfertig – auf Wunsch inklusive Aushangrahmen und Anbringung. Aktualisierungen pflegen wir auf Basis unserer Quelldateien jederzeit nach.

Welche Unterlagen sind hilfreich?

  • Aktuelle Grundrisse als PDF oder im CAD-Format (dwg, dxf)
  • Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis, falls vorhanden
  • Angaben zu Sammelstellen, Erste-Hilfe- und Löscheinrichtungen
  • Auflagen aus Brandverhütungsschauen oder Begehungen
  • Hinweise zu vorgesehenen Aushangorten und Formaten

Ihr Nutzen

Aktuelle, normkonforme Flucht- und Rettungspläne erfüllen nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern sind ein zentrales Element der betrieblichen Sicherheitsorganisation. Klare Pläne unterstützen Räumungsübungen, vereinfachen Einweisungen neuer Mitarbeitender und schaffen im Ernstfall Orientierung. In Kombination mit einer gepflegten Brandschutzordnung und regelmäßigen Unterweisungen entsteht ein wirksames Gesamtsystem.

Regionale und überregionale Erstellung

Von Peiting im Pfaffenwinkel und Reutlingen aus erstellen wir Flucht- und Rettungspläne für Objekte in Bayern, Baden-Württemberg und im gesamten süddeutschen Raum. Nach Abstimmung übernehmen wir Aufträge auch deutschlandweit sowie in Österreich und der Schweiz – etwa für Betreiber mit mehreren Standorten, die ein einheitliches Plansystem über Ländergrenzen hinweg benötigen.

Verwandte Leistungen

Flucht- und Rettungspläne sind häufig Teil eines größeren Brandschutzpakets:

Fertig gedruckter Flucht- und Rettungsplan wird am Drucker entnommen

Häufige Fragen

In welchem Maßstab werden Flucht- und Rettungspläne erstellt?

Die DIN ISO 23601 nennt Mindestmaßstäbe in Abhängigkeit von der Plangröße. Üblich sind 1:100 für kleinere Bereiche und 1:250 für größere Geschosse im A3-Aushang. Maßgeblich ist immer die gute Lesbarkeit am vorgesehenen Aushangort.

Wie oft müssen Pläne aktualisiert werden?

Flucht- und Rettungspläne sind aktuell zu halten und mindestens alle zwei Jahre auf Richtigkeit zu prüfen. Bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder Verlagerung von Sicherheitseinrichtungen ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich.

Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

Die Erstellung ist nicht förmlich an eine bestimmte Berufsgruppe gebunden, erfordert aber Fachkunde in den einschlägigen Normen und Vorschriften. Als Ingenieurbüro für Brandschutz erstellen wir die Pläne im Zusammenhang mit dem Brandschutzkonzept und stimmen sie bei Bedarf mit der Bauaufsicht ab.

Können Sie auch Pläne in Fremdsprachen liefern?

Ja. Bei Bedarf liefern wir Pläne zweisprachig oder in zusätzlichen Sprachen – etwa für Beherbergungsbetriebe, internationale Unternehmen oder Einrichtungen mit mehrsprachigem Publikum.

Flucht- und Rettungspläne – jetzt unverbindlich anfragen

Wir besprechen Ihr Vorhaben persönlich und finden eine passende, wirtschaftliche Lösung.